Spreeblick hatte sich mit einem offenen Brief an Ursula von der Leyen gewandt und eine Antwort erhalten. Daraus wird folgendes zitiert:
Der § 184 b des Strafgesetzbuches, der sexuelle Missbrauch von Kindern, ist ein klar abgrenzbarer Bereich. Auf dieser Grundlage sollen die Listen durch das Bundeskriminalamt unter der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erstellt werden. Dies und nur dies sind die zu sperrenden Inhalte, über die wir derzeit sprechen.
- Ursula v. der Leyen
Darauf weist das Lawblog hin. Oh, da hat jemand wohl aus versehen zu viel gesagt. Jetzt sprechen wir über Kinderpornographie…
… als nächstes dann über Killerspiele, Raubkopierer, Religionskritik, Kritiker an der politischen Entwicklung unserer Demokratie?
Der Wahlspruch der Bundesrepublik Deutschland, und der Text unserer Hymne lautet Einigkeit und Recht und Freiheit! (übrigens findet sich das letzte Wort mehr als 30x im Grundgesetz)
[...] Freudscher Versprecher at Eric Pöhlsen [...]
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