Zu oft kann man bei den Entscheidungen von Gerichten nur entsetzt den Kopf schütteln, heute aber muss ich feststellen dass man zumindest beim Bundesverfassungsgericht offenbar etwas weiser ist.

Das Verbot der X-fachnamen ist einfach pragmatisch und sinnvoll. Übrigens wurde hier kein Präzendezfall verhindert, es gab schon längere Namenskombinationen, sogar Vierfachnamen (leider habe ich vergessen die Quelle zu speichern). Nach einem kurzen Blick über die Nachrichten scheinen besonders Experten überrascht von der 5:3 Entscheidung des zuständigen Senats.

Die zweite wichtige Entscheidung betrifft indirekt die Haftung für Links und direkt die Voraussetzungen für Hausdurchsuchungen, mehr zu dem Thema bei Udo Vetter.

Kommentar hinzufügen

Powered by WordPress
Theme: Black Bible
© Eric Pöhlsen - Alle Rechte vorbehalten.